(...) Die Finanzverwaltung wird in Kürze klarstellen, dass sich lohnsteuerrechtlich durch die Neuregelung für dienstreisende Arbeitnehmer nichts ändert, wenn neben der Beherbergungsleistung ein Pauschalbetrag für Nebenleistungen (dazu können Frühstück, Internetzugang usw. gehören) auf der Rechnung ausgewiesen wird. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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