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Frage von Tim O. •

Frage an Rainer Brüderle von Tim O. bezüglich Umwelt

Bei der aktuellen Diskussion um Spendengelder und Geschenke an bestimmte Wirtschaftszweige, stellt sich die Frage, ob sichergestellt ist, dass Sie Ihre Entscheidungen frei von Beeinflussungen treffen.
Können Sie dieses den Wählern sicherstellen?
Speziell bei der Thematik Laufzeitverlängerung von AKW bitte ich um Darstellung, ob Sie frei in Ihrer Entscheidung sind. Können Sie garantieren, dass Sie oder Ihre Partei keinerlei Spenden aus dieser Branche erhalten haben, die Sie beeinflussen könnten? Geben Sie den Wählern das Wort, nach Ihrer Abgeordnetenzeit keinerlei Posten in diesem Wirtschaftszweig anzunehmen?
Antworten hierzu könnten die aktuelle Diskussion etwas entschärfen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Oltmanns,

ich möchte auf das Urteil zur Parteienfinanzierung des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. April 1992 hinweisen. Darin ist in Abschnitt 156 ausdrücklich festgehalten:

„Spenden an politische Parteien, auch Spenden juristischer Personen,
sind nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in beliebiger
Höhe zulässig. Gefahren für den Prozess der politischen Willensbildung,
die sich hieraus ergeben können, beugt Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG vor, der
von den Parteien unter anderem verlangt, über die Herkunft ihrer Mittel
öffentlich Rechenschaft zu geben.“

Für das Bundesverfassungsgericht ist das eigene Bemühen der Parteien um Spenden Ausweis „der Verwurzelung der Parteien in der Gesellschaft, wie es der Grundsatz der Staatsfreiheit verlangt.“ Mehr noch: Im Abschnitt 98 des Urteils heißt es weiter: „Deshalb hat die Selbstfinanzierung der Parteien Vorrang vor der Staatsfinanzierung.“

Parteien haben den Verfassungsauftrag, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen allein können die Kosten der Parteiarbeit nicht decken. Im Abschnitt 91 seines Urteils hält das Verfassungsgericht fest: „Die Parteien müssen nicht nur politisch sondern auch wirtschaftlich und organisatorisch auf die Zustimmung und Unterstützung der Bürger angewiesen bleiben.“ Wenn die Parteien ihrem Auftrag nicht nur aus Steuermitteln gerecht werden sollen, müssen sie die rechtliche Möglichkeit haben und nutzen dürfen, Spenden einzuwerben. Die Gesetzgebung zur Parteifinanzierung in Deutschland legt dabei zu recht strenge Maßstäbe an und ist weltweit vorbildlich.

Mit Blick auf die demokratische Kultur in Deutschland wäre es schädlich, einen Zusammenhang zwischen Spenden an eine Partei und politischen Entscheidungen herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Brüderle