(...) Insofern ist dies auch kein Fall von Doppelmoral: Denn wenn ich bei einem Mißstand nicht nachfrage, nur weil es an anderer Stelle einen möglichen weiteren Mißstand gibt, hätte das ja zur Folge, dass ein Problem ein anderes gewissermaßen "neutralisiert". Und das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein - zumal es zu den vornehmsten Aufgaben des Bundestages gehört, Regierungshandeln zu überprüfen. (...)
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