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Priska Hinz
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Frage von Dankwart L. •

Frage an Priska Hinz von Dankwart L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Bei der Berechnung des ALG II (Hartz 4) wurde ein Betrag von 1,26 Euro/monatlich für Theater/Kinobesuch zugrunde gelegt. Da die Grünen mehrheitlich dieser "Reform" zustimmten meine Frage an Sie: Welches Ihnen bekannte Theater/Kino kann ich für dieses Geld besuchen? Was denken sich Beamte bei solchen Berechnungen ? Wo bleibt das Schamgefühl von Abgeordneten die in Studienreisen mit Bundeswehrmaschinen um den Globus jetten und anschließend sowas abnicken?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Lehr,

die verschiedenen Ausgaben, die Menschen in einem privaten Haushalt tätigen, wurden für den Bereich des ALG II pauschaliert und auf den Monat umgerechnet. Das heißt, jede/jeder ALG II-Empfängerin/Empfänger kann selbst entscheiden, ob ein Kinobesuch finanziert werden soll, ein Buchkauf, ein Schwimmbadbesuch o.ä. Dies war auch bei der bisherigen Sozialhilfe der Fall, nur mit noch weniger Finanzmitteln für die einzelnen Haushalte.

Da das Niveau der Hilfeleistung aber wirklich sehr niedrig ist, wollen wir als ersten Schritt Änderungen erreichen: Hierzu gehören z.B. die Verringerung der Anrechnung des Partnereinkommens und die Freistellung der Altersvorsorge. Als nächstes wollen wir die Weiterentwicklung des ALG II zu einer Grundsicherung, die das soziokulturelle Existenzminimum sichert.

Allerdings muss jedem klar sein: Das ALG II wird aus Steuermitteln gezahlt, jede Verkäuferin, jeder Maurer trägt zu dessen Finanzierung bei. Aus diesem Grund wird es nie möglich sein, dass arbeitslose Menschen sich so viel leisten können wie Menschen, die ein Arbeitseinkommen haben. Deshalb ist es wichtig, dass mehr Arbeitsplätze geschaffen werden und damit weniger Menschen von staatlichen Transferleistungen abhängig sind (siehe hierzu auch: meine Antwort vom 16.8.2005 im Themenbereich "Wirtschaft").

Mit freundlichen Grüßen

Priska Hinz