
(...) Und so waren es gerade Gründe des Tierwohls, die uns dazu bewogen haben, die Übergangsfrist um zwei Jahre zu verlängern. Warum haben wir beschlossen, die Übergangsfrist bis zum vollständigen Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern? Dies möchte ich Ihnen im Folgenden gerne erläutern. (...)