Indes muss andererseits, heute wohl vor allem in Hinblick auf die Diskussion um die Einführung einer Impfpflicht gegen Covid-19, auch immer betont werden, dass dieses Recht nicht schrankenlos gewährleistet wird, sondern dass gleich der übernächste Satz des Artikels 2 Absatz 2 GG besagt: "in diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes" eingegriffen werden.
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