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Frage von Heinz F. •

Frage an Petra Pau von Heinz F. bezüglich Finanzen

Dienstrechtsneuordnungsgesetz

Sehr geehrte Frau Pau,

Die Vorruhestandsregelung gemäß § 4 Dienstrechtsneuordnungsgesetz läuft zum 31.12.2012 aus.

Als Mitarbeiter der Postnachfolgeunternehmen interessieren wir uns besonders dafür, ob die o.g. Regelung nach § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen über den 31.12.2012 hinaus verlängert werden soll. Gibt es entsprechende Überlegungen bzw. Initiativen dazu?
Herzlichen Dank für ihre geschätzte Antwort

Mit freundlichen Grüßen

H. Ferwort

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Ferwort,

vielen Dank für Ihre Frage. Da ich zu Ihrer Frage keine Informationen besaß, habe ich die Bundesregierung gefragt, ob die Vorruhestandsregelung der Beamtinnen und Beamten der Post gemäß § 4 des "Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgevermögen" nach dem Willen der Bundesregierung über den 31.12.2012 hinaus verlängert werden soll, wenn ja, welche genauen Pläne die Bundesregierung dazu hat und wenn nein, welches die genauen Gründe sind, die für die Nichtverlängerung ausschlaggebend sind.

Die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt:

Die Deutsche Telekom AG und die Deutsche Postbank AG sind an das Bundesministerium der Finanzen mit der Bitte herangetreten, die bestehende Vorruhestandsregelung des § 4 des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen über das Jahr 2012 hinaus bis Ende 2016 fortzuführen. Das Anliegen wird derzeit zusammen mit dem für das Dienstrecht federführenden Bundesministerium des Innern geprüft.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und stehe Ihnen natürlich zur Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Petra Pau

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