
(...) das ehrenamtliche Engagement fördern wir über die Richtlinie "Integrative Maßnahmen", Teil 1. Mit dieser Förderung wollen wir dabei helfen, die Integration und gleichberechtigte Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern, "Hilfe zur Selbsthilfe" zu geben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft zu stärken. (...)