Wie schützt die Landesregierung Jugendhilfe-Fachkräfte und sichert trotz Sparzwang, Personalmangel und Gewaltgefahren verlässliche Hilfen?
Sehr geehrte Frau Köpping,
in Anbetracht der Gewalttat in Stade fragen sich viele Kolleginnen und Kollegen in der Jugendhilfe, wie unter den Bedingungen von Sparzwang, Personalmangel und steigenden Belastungen die im SGB VIII verankerten Hilfen weiterhin verlässlich und sicher gewährleistet werden können.
Wie kann sichergestellt werden, dass Fachkräfte, junge Menschen, Familien, Betroffene von Gewalt und auch hoch belastete oder gewaltbereite Adressat*innen die notwendige Unterstützung erhalten, ohne dass Beschäftigte oder Schutzsuchende um ihr leben fürchten müssen?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Mitarbeitende im ASD, in Wohngruppen, Beratungsstellen, Kitas, Horten und weiteren Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die einen staatlichen Auftrag erfüllen, besser zu schützen?
Wo sehen Sie ihr Ministerium in der Pflicht die Gesundheit der einzelnen Mitarbeiter die einen Auftrag auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt haben sicherzustellen?

