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Frage von Ernst W. •

Frage an Peter Weiß von Ernst W. bezüglich Soziale Sicherung

Meine Frage lautet.Wann erfolgt endlich die Angleichung der Ostrenten ?Ich bin ein ehemaliger DDR-Bürger und wohne seit 1991 in NRW.Rentner bin ich seit 2002.Der Lebensunterhalt ist ja bekanntlich in den alten Bundesländern teurer.Mit meiner ostrente wird es für mich immer schwieriger die laufenden Kosten abzufangen.Wird die Vereinbarung des Koalitionsvertrages zur Angleichung der Ostrenten bis 2013 noch umgesetzt? Ich wäre Ihnen für eine positive Antwort sehr dankbar.

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Sehr geehrter Herr Weiss,

vielen Dank für Ihre mail zum Thema Rentenangleichung Ost- West.

Die Schaffung eines einheitlichen Rentenrechts Ost und West ist für uns ein großes Anliegen und hat deshalb auch Eingang in unseren Koalitionsvertrag gefunden.

Noch in dieser Legislaturperiode soll dazu ein entsprechendes Verfahren stattfinden.

Ende Mai 2011 haben wir im Zusammenhang mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Gleiches Rentenrecht in Ost und West“ und dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Für eine gerechte Angleichung der Renten in Ostdeutschland“ erneut eine ausführliche Debatte zu diesem Thema geführt.

Die Vereinheitlichung des Rentenrechts war und ist eine der größten sozialpolitischen Leistungen des deutschen Einigungsprozesses und eine großartige Solidarleistung der Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Durch die umlagefinanzierte gesetzliche Rente ist es erst möglich geworden, die deutsche Einheit mit einer Eingliederung der Alterssicherung in das deutsche Rechtssystem zu verbinden.

Die unterschiedliche Vorgeschichte in Ost- und West und das unterschiedliche Lohnniveau erforderten jedoch besondere Regelungen, die sich aus unserer Sicht ebenfalls grundsätzlich bewährt haben.

Nach derzeit geltendem Recht folgen die Renten seit 1992 auch in den neuen Ländern den Löhnen. Der Rentenwert Ost nähert sich in dem Maße dem Rentenwert West an, in dem sich die Verdienste der Beschäftigten in Ost und West annähern.
Die Entgeltberechnung im Osten war mit der Hoffnung auf konstantere Lohnsteigerungen verbunden.

Der Prozess der Höherwertung der Renten wurde unter der unionsgeführten Bundesregierung bis Ende 1998 deutlich beschleunigt (Anstieg des Rentenwerts (Ost) von 1992 von 23,57 DM auf 40,87 DM im Jahr 1998).
Die Entgeltberechnung im Osten ist mit der Hoffnung auf konstante Lohnsteigerung geschehen. Durch die Abschwächung der konjunkturellen Entwicklung vor allem in den Jahren 2001 bis 2005 hat sich der Aufholprozess leider stark verlangsamt.

Während sich der Durchschnittslohn Ost in den vergangenen Jahren auf 85 Prozent des Durchschnittslohns West erhöht hat, beträgt der Rentenwert Ost heute schon 89 Prozent des Rentenwerts West. In der DDR wurden gerade einmal 30-40 Prozent des durchschnittlichen Arbeitseinkommens ausbezahlt, und im ersten Jahr der Vereinigung auch nur 35 Prozent der Westrente. Darüber hinaus ist durch das Rentenüberleitungsgesetz in den neuen Ländern eine Sicherheit im Alter geschaffen worden, die sich viele zu DDR-Zeiten nicht hätten erhoffen können und die sich bei Fortbestehen der DDR womöglich gar nicht realisiert hätte.

Unser Ziel ist die weitgehende Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West bis zum Jahr 2019, ohne die Bestandsrenten zu mindern und ohne die jetzt erarbeiteten Anwartschaften zu verschlechtern. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion ist für eine gleiche Berechnung der Rentenwerte durch gleiche Rentenpunkte. Eine alleinige Angleichung der Ostrentner an den Westen hieße eine erneute Ungerechtigkeit.

Richtig ist, dass die Zielsetzungen der Angleichung heute noch nicht erreicht sind. Dies liegt vor allem daran, dass die Auswirkungen auf die heute noch geltende Hochwertung der Löhne in den neuen Ländern oder die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen bedacht werden müssen.

Was immer wieder unterschätzt wird, ist die Vielschichtigkeit und Komplexität, die die Vereinheitlichung der beiden Systeme in sich birgt. Angesichts dieser Komplexität und angesichts der Schwierigkeit dieser Materie dürfen wir das Problem der Rentenangleichung zwischen Ost und West aber gerade nicht in einer emotionalen Debatte angehen.

Eine gute Lösung im Sinne aller Beteiligten erfordert Sorgfalt und Sensibilität, um ein Ergebnis zu finden, das in Ost und West akzeptiert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB

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Sehr geehrter Herr Weiss,
vielen Dank für Ihre Anfrage zu der Angleichung der Ostrenten.

Derzeit liegt die Eckrente eines Arbeitnehmers, der 45 Jahre lang durchschnittlich verdient hat, im Osten bei knapp 90 Prozent des Westniveaus.

Allerdings profitieren die Rentnerinnen und Rentner im Osten derzeit noch von einer Sonderregelung: Sie erhalten einen Aufschlag, der den Lohnrückstand in den alten Ländern ausgleichen soll. Für den gleichen Beitrag erhalten sie somit einen höheren Rentenanspruch.

Nimmt man beide Effekte zusammen, den niedrigeren Rentenwert und den Sonderaufschlag-Ost, sind die Ostrentner gegenüber den Westrentnern derzeit sogar leicht im Vorteil.

Zwar können die Ostrentner meist mehr Versicherungsjahre vorweisen. Tatsächlich sind die Renten sowohl bei ostdeutschen Frauen als auch bei den ostdeutschen Männern im Durchschnitt deswegen höher als die der Männer und Frauen im Westen.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Weiß MdB