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Peter Tschentscher
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Frage von Renate M. •

Frage an Peter Tschentscher von Renate M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Dr. Tschentscher!

Gestern kam die Meldung, dass es aufgrund gefährlicher Magnetfelder des Bahnverkehrs in der Hafencity am Löhsepark kein Wohnungsbauprojekt geben wird. Hamburg gehe "auf Nummer sicher" bei Elektrosmog. Zu der auch dort geplanten Schule meldete sich Schulsenator Ties Rabe zu Wort: "zu einer guten Schule gehört ein gesundes Lernumfeld." Wie Ihnen vielleicht bekannt sein wird, zählt zu Elektrosmog auch die Hochfrequenzstrahlung z.B. von Mobilfunksendemasten, WLAN usw. Deshalb habe ich 2 Fragen an Sie:

1. Sind Sie der Meinung, dass dauerstrahlende, nicht abschaltbare WLAN-Router in allen Klassenräumen an allen hamburger weiterführenden Schulen keine Gesundheitsgefahr für Kinder und Schulpersonal darstellen?

2. Ist die Einführung von 5G in der Hafencity (Hamburg Modellregion! für 5G) ohne Technikfolgenabschätzung und ohne Einhaltung des Vorsorgeprinzips für Sie kein Gesundheitsrisiko für die sich dort aufhaltenden Menschen?

Mit freundlichen Grüßen
R. M.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

die in Deutschland geltenden Grenzwerte von elektromagnetischen Feldern berücksichtigen die anerkannten wissenschaftlichen Tatsachen und folgen den Empfehlungen der ICNIRP (Internationale Kommission für den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung). Dem Vorsorgeprinzip wird durch die Einhaltung der Grenzwerte entsprochen. Dies gilt auch für die WLAN-Technik an Schulen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz ist der Auffassung, dass sich die Erkenntnisse aus den bisherigen Studien zum Mobilfunk auf die 5G-Technik übertragen lassen. Es geht nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand nicht von negativen gesundheitlichen Auswirkungen aus.

Bezugnehmend auf Ihre Anmerkung zum Bebauungsplan HafenCity 10 muss betont werden, dass hier ein Luftschadstoffgutachten ergeben hat, dass die gesetzlich festgelegten Grenzwerte der 39. BImSchV vor der Fassade des Schulcampus eingehalten werden.

Ergänzend zum 5G-Netzausbau sei gesagt:

Unabhängig von 5G bestehen weiterhin wissenschaftliche Unsicherheiten hinsichtlich möglicher Langzeitwirkungen intensiver Handynutzung insgesamt. Verbraucher sollten daher bei der Auswahl eines Mobilfunkgeräts auf den SAR-Wert achten: Je geringer der Wert, desto strahlungsärmer ist das Gerät. Zwar haben sich die SAR-Werte der erhältlichen Handymodelle im Lauf der Zeit verringert, dennoch gilt weiterhin: Auf ausreichenden Abstand des Smartphones zum Körper achten und beim Telefonieren Freisprecheinrichtungen und Headsets nutzen.

Zu den SAR-Werten verschiedener Geräte siehe: http://www.bfs.de/DE/themen/emf/mobilfunk/basiswissen/5g/5g_ node.html.

Zukünftig ist die Nutzung zusätzlicher Frequenzbänder im Zenti- und Millimeterwellenlängenbereich vorgesehen, für die bisher nur wenige Forschungsergebnisse vorliegen, so dass hier weiterer Forschungsbedarf besteht. Deshalb hat das Bundesministerium für Umwelt gerade das Kompetenzzentrum für elektromagnetische Felder gegründet (siehe dazu https://www.bmu.de/pressemitteilung/neue-anlaufstelle-fuer-gesundheitsfragen-zu-mobilfunk-und-stromnetzen/).

Die SPD wird diese Forschung unterstützen und neue wissenschaftliche Ergebnisse bei allen Maßnahmen berücksichtigen. Ausführliche Informationen zu dem Thema finden Sie in Form eines FAQ unter:

https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nieder-und-hochfrequenz/hochfrequente-felder/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der-5g-mobilfunknetze-und-emf/. https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/nieder-und-hochfrequenz/hochfrequente-felder/fragen-und-antworten-zur-einfuehrung-der-5g-mobilfunknetze-und-emf/

Mit freundlichen Grüßen

Peter Tschentscher