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Frage von Thomas L. •

Frage an Peter Tauber von Thomas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Tauber!

Ich schreibe auch im Namen einiger Ausbildungs- und Schulkameraden.

Ich werde Ende des Jahres 2011 18 Jahre und habe ein Schreiben zur Vorbereitung zur Musterung bekommen. Warum wird eine Musterung noch durchgeführt, obwohl es keine Einberufung ab 1.3.2011 geben wird? Ich bin zwar aufgrund meiner Krankheiten nicht wehrdienstfähig, möchte aber auf keinen Fall an einer Musterung teilnehmen, an der man sich persönlich offenbaren muss. Diese sehr unangenehmen Untersuchungen sind überflüssig und sollten auch uns Steuerzahlern nicht zugemutet werden.

Ich bitte Sie, wegen der fehlenden Sinnhaftigkeit und der Vergeudung von Steurgeldern gegen solche Musterungen einzutreten, um vielen jungen Männern diese teils demütigenden Untersuchungen zu ersparen.

Wird es dies bezüglich in nächster Zeit Sitzungen geben?

MfG und schöne Feiertage
Thomas

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lange,

danke für Ihre Anfrage. Die Aussetzung der Wehrpflicht bedeutet eben nicht deren Abschaffung. Derzeit laufen die Planungen, inwieweit künftig Wehrpflichtige erfasst werden. Voraussichtlich wird die Musterung nicht mehr Teil der Erfassung sein. Aber es gibt auch Stimmen, die der Auffassung sind, dass auch künftig eine Musterung erfolgen sollte. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen voraussichtlich erst zum 1. Juni greifen, gibt es neben den formalen juristischen Gründen zur weiteren Durchführung der Musterung auch noch andere: Die Bundeswehr wird künftig stärker auf Freiwillige setzen. Auch diese werden bezüglich ihrer Tauglichkeit für den Wehrdienst untersucht. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass Sie nicht zur Musterung herangezogen werden. In einem Punkt wundere ich mich allerdings: Wie kommen Sie darauf, dass die Musterung, die eine ärztliche Untersuchung darstellt, bei der speziell darauf geachtet wird, ob Sie den körperlichen (und mentalen) Anforderungen des Soldatseins gewachsen sind, "demütigend" sei? Nun liegt meine Musterung eine Weile zurück und sicherlich ist es etwas anderes, von einem Arzt, der nicht der vertraute Hausarzt ist, untersucht zu werden, aber Ihre Sorgen teile ich schon deshalb nicht, weil natürlich auch das medizinische Personal der Kreiswehrersatzämter der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Peter Tauber