(...) Sie vertreten die Interessen Ihrer Interessengemeinschaft. Der Deutsche Bundestag hat dafür zu sorgen, dass möglichst viele Interessen berücksichtigt werden und ein Interessenausgleich stattfindet. Dieser Grundsatz gilt auch im Erbbaurecht. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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