
(...) Generell gilt, Berufskraftfahrer erhalten trotz der hohen Fahrleistung keine Minderung für die Zuteilung von Punkten im neuen Fahreignungsregister. Unabhängig davon, in welcher Höhe die Fahrleistungen jährlich erbracht wird, ist die Beachtung der Verkehrsvorschriften von den Kraftfahrern stets zu verlangen. (...)