Frage von Heinrich S. • 03.04.2013

Antwort ausstehend von Peter Ramsauer CSU
(...) Die geänderten, geschlechterneutralen Formulierungen in der neuen StVO führen nicht zu einer Umbenennung oder Änderung von Verkehrszeichen. Ihre Befürchtungen, dass der Steuerzahler hierdurch mit Kosten belastet würde, sind also unberechtigt. (...)
(...) vielen Dank für Ihre Frage zur Verwendung der Gebühren für die Umweltplaketten. Die Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung (35. (...)
(...) März 2013 zum Gesetzesentwurf einer Neuregelung des Waffengesetzes. (...)