
(...) Erschließungsbeiträge werden auf Grundlage der §§ 127 - 135 BauGB sowie den hiernach erlassenen Erschließungsbeitragssatzungen der jeweiligen Stadt/Gemeinde erhoben. Aufgrund der Neuordnung der Gesetzgebungskompetenzen im Jahr 1994 ist die ausschließliche Zuständigkeit für das Recht der Erschließungsbeiträge allerdings auf die Länder übergegangen, die auch ansonsten für das Kommunalabgabenrecht zuständig sind (z. B. (...)