(...) ich halte die Einrichtung einer zentralen Datenbank im Zusammenhang mit der Einführung des elektronischen Einkommensnachweises (ELENA) in der geplanten Form unter verfassungs- und insbesondere datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten für verantwortbar. Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz hält die Regelungen für unbedenklich. (...)
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