(...) Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz greift aus meiner Sicht viel zu kurz, da es auf Bestandsimmobilien - mit Ausnahme von Baden Württemberg - gar nicht zutrifft, insofern kann ich Ihre Kritik bzw. ihre Sorge bezüglich einer Überforderung der Vermieter nicht nachvollziehen. (...)
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