
(...) Selbstverständlich hat die Sicherheit vor Missbrauch und der Schutz des Patienten höchste Priorität. Deshalb wurde in die Gestaltung der Technik das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einbezogen; darüber hinaus wurden in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zahlreiche Regelungen in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen, die Sicherheit und Schutz gewährleisten. (...)