(...) Auch die Diskussion um ein gemeinsames Sorgerecht bei unverheirateten Paaren muss sich stets an der Prämisse des Kindeswohles orientieren. Bei getrennt lebenden Eltern ist ein gemeinsames Sorgerecht dem Kindeswohl zumeist dann nicht dienlich, wenn auf Grund von bestehenden Streitigkeiten keine einvernehmlichen Entscheidungen in Bezug auf das gemeinsame Kind getroffen werden können. (...)
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