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Peter Bleser
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Frage von Michael v. •

Frage an Peter Bleser von Michael v. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr Bleser,

bei Keulungsaktionen im Zuge der Vogelgrippebekämpfung werden gemeinhin in der 3-km-Sperrzone alles Geflügel und weitere Vögel getötet. Hierbei wird nicht die von der EU vorgesehene epidemiologische Einheit (2005/94/EG) beachtet, die in geltendes deutsches Recht umgesetzt worden ist. Eine Ausnahme stellt die Keulungsaktion in Erlangen dar. Was werden Sie unternehmen, damit zukünftig an allen Keulungsorten diese Gesetzgebung umgesetzt wird?
Obwohl es Impfstoffe mit Markerqualität gibt, werden diese nicht eingesetzt, weil sie Handelsbeschränkungen bewirken, wie jüngst die Bayerische Tierärztekammer mitteilte. Das bedeutet, Tierschutz steht eindeutig hinter wirtschaftlichen Interessen. Was werden Sie tun, damit der Tierschutz vor den wirtschaftlichen Interessen steht und warum wird nicht einfach die unsinnige Handelsbeschränkung geändert?

Mit freundlichen Grüßen
Michael v. Lüttwitz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr von Lüttwitz,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. September 2007 zum Thema Vo­gelgrippe.

Zunächst möchte ich vorausschicken, dass ich mich schon seit Jah­ren für das Prinzip Impfen statt Töten einsetze.
Im Fall der Vogelgrippe arbeitet das zuständige Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eng mit dem Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zusammen, da dort die fachli­che Kompetenz für dieses Thema konzentriert ist. Natürlich müssen sich auch die politischen Entscheidungen an diesem Fachwissen ori­entieren. Alle bisherigen Maßnahmen gegen die Vogelgrippe waren gemeinsame Entscheidungen des BMELV, des Deutschen Bundesta­ges und der Länder in Abstimmung mit dem FLI. Auch bei der Frage der Impfung verhält es sich so.

Nach den bisherigen Ergebnissen kann man eine Impfung nicht be­fürworten, da offenbar auch zweimal geimpfte Tiere nach einer Be­lastungsinfektion noch eine so große Virusmenge ausscheiden, dass nicht infizierte Hühner sterben. Außerdem kann bis jetzt nicht sicher ausgeschlossen werden, dass eine Verbreitung des hoch pathoge­nen Feldvirus unter einer Impfdecke stattfindet. Außerdem ist zu bedenken, dass bei der derzeitigen Risikolage bei der Vogelgrippe in Deutschland eine vorsorgliche Impfung nicht sinn­voll ist. Ein am FLI in Kooperation mit einem Industriepartner in der Entwick­lung befindlicher gentechnisch modifizierter Makerimpfstoff steht noch nicht zur Verfügung, da eine Vielzahl von Zulassungsvorausset­zungen noch erarbeitet werden muss. Insofern kann ich die Aussage der bayerischen Tierärztekammer nicht nachvollziehen. Übrigens können Sie unter der Internetadresse http://www.fli.bund.de die fachliche Bewertung des Impfens seitens des FLI nachlesen.

Zu dem anderen Punkt den Sie angesprochen haben:
Es gibt zurzeit verschiedene rechtliche Vorgaben für die Bekämpfung der Geflügelpest. Dies ist erstens die Geflügelpestverordnung auf­grund der Richtlinien des Rates 92/40/EWG (Geflügelpest) und 92/66/EWG (Newcastle-Krankheit). Zweitens: Nutzgeflügel-Geflügelpestverordnung aufgrund der Richtli­nie 2005/94/EG sowie die Entscheidungen der Kommission 2006/415/EWG und 2006/416/EWG, Drittens: Wildvogel-Geflügelpestverordnung aufgrund der Entschei­dung 2006/563/EG. Dies alles soll demnächst in eine Neufassung der Geflügelpestverordnung zusammengefasst werden. Natürlich verfolgen alle getroffenen Maßnahmen die rechtlichen Vorgaben, natürlich werden die epidemiologischen Zusammenhänge berück­sichtigt. Wenn Sie -- wiederum unter der Adresse des FLI -- dessen epidemiologisches Bulleting Nr. 06/2007 "Lagebericht zur Aviäre In­fluenza" lesen, werden Sie erkennen, dass man hier mit hohem Fachwissen und verantwortungsbewusst die Vogelgrippe bekämpft.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB