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Peter Bleser
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Frage von Peter S. •

Frage an Peter Bleser von Peter S. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Bleser,

ich habe in den letzten Tagen mein Fahrzeug mit dem neuen Kraftstoff E 10 betankt und festgestellt, dass der Spritverbrauch bei E 10 um 12 % höher lag als bei dem bisherigen Super ROZ 95.
- Da aber der E 10 Kraftstoff nur 5 % günstiger ist als Super plus wird der Verbraucher getäuscht und unverhältnismäßig zur Kasse gebeten.
- Anbauflächen, die mit biosprittauglicher Bepflanzug bewirtschaftet werden bekommen aus dem Steuertopf erhöhte Subventionen - also Steuergelder. Auch das betrachte ich als Nachteil für Verbraucher.
- Durch vermehrte Nutzung von Anbauflächen für Biosprit wird die Nahrungsmittelproduktion reduziert und es ist mit einer überdurchschnittlichen Preissteigerung im Nahrungsmittelbereich zu rechnen. Der Verbraucher ist wieder der Dumme.

Sehr geehrter Herr Bleser, welche Gründe, aus Verbrauchersicht, sollen mich zur E 10-Betankung motivieren?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Springborn

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Springborn,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch, die ich gerne
beantworte.

Gleichzeitig danke ich Ihnen dafür, dass Sie sich von den Medienberichten nicht haben abschrecken lassen und Ihre eigenen Erfahrungen mit E10 gemacht haben, auch wenn Sie diese bedauerlicherweise als negativ bewerten.

Aufgrund des höheren Bioethanolgehalts ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Stückkosten von E10 im Vergleich zu E5-Kraftstoffen ca. 1-2 Cent pro Liter höher liegen. An den Tankstellen sind die Preise von Super E5 im Vergleich zu Super E10 oft bis zu 8 Cent/Liter teurer. Grund dafür ist auch die hohe Nachfrage nach Super Plus (98 Oktan) an Tankstellen, die kein Super (95 Oktan) mehr anbieten.

Die Preisgestaltung der Tankstellen muss in jedem Fall hinterfragt werden. Im Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages haben CDU und FDP einen Bericht von der Bundesregierung beantragt. Denkbar wäre eine Regelung wie in Österreich, wonach nur einmal täglich um 12:00 Uhr die Preise an Tankstellen festgelegt werden dürfen. Vorher prüft das Bundeskartellamt sog. Preissetzungsmuster der Tankstellen.

Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat sich im Mai 2008 das Bundeskartellamt eingeschaltet und untersucht, ob die Kraftstoffmärkte in Deutschland ordnungsgemäß funktionieren. Bisher konnten keine Preisabsprachen der Mineralölkonzerne nachgewiesen werden. Allerdings stellt das Bundeskartellamt in seinem Zwischenbericht vom Juni 2009 fest, dass sich im Laufe der Zeit Preissetzungsmuster gebildet haben. Wir alle wissen, dass diese von Tankstellenbetreibern auch regelmäßig eingesetzt werden. So zum Beispiel auf wöchentlicher Basis (insbesondere hoher Preis am Freitag und sinkende Preise am Samstag) als auch auf saisonaler Basis (höhere Preise zu Beginn der Ferienzeit bzw. vor Feiertagen). Nach Auffassung des Bundeskartellamts seien diese Preissetzungsmuster nicht Beleg für lebhaften Wettbewerb, sondern Hinweise auf eine marktbeherrschende Stellung (ein Oligopol). Die Begründung, dass der Kraftstoff-Einzelhandel durch Preisvorgaben der internationalen Rohöl- und Produktmärkte bestimmt werde, teilt das Bundeskartellamt nicht.

Die Einführung des E10-Kraftstoffes in Deutschland geht auf eine EU-Richtlinie von 1998 (98/70/EG) zurück. Diese wurde durch eine andere Richtlinie im April 2009 (2009/30/EG) geändert. Danach ist der Vertrieb von Kraftstoffen mit 10 Volumen Prozent (E10) vorgegeben. Hintergrund ist selbstverständlich auch das Ziel von Bundestag und Bundesregierung, die CO2-Emissionen bis 2020 massiv zu senken und die Abhängigkeit von importiertem Öl zu reduzieren. Der Kraftstoff E10 verbraucht im Vergleich zu herkömmlichen Kraftstoffen weniger Treibhausgase und geringere Mengen von immer knapper werdendem Erdöl.

Dennoch ist klar, dass die Produktion von Lebens- und Futtermitteln immer Vorrang vor dem Anbau von Energiepflanzen haben muss. 2010 wurden in Deutschland Getreide und Zuckerrüben auf einer Fläche von 240.000 Hektar für die Bioethanolerzeugung angebaut. Das sind rund 2 % der deutschen Ackerfläche von insgesamt 12 Millionen Hektar. Weltweit werden ca. 30 Millionen Hektar Ackerfläche für den Anbau von Energiepflanzen genutzt. Das macht rund 1,5 % der Weltagrarfläche von 2 Mrd. Hektar aus. Eine überdurchschnittliche Preissteigerung bei Nahrungsmitteln ist meines Erachtens nicht zu erwarten.

Darüber hinaus werden Biokraftstoffe nach strengsten europäischen Nachhaltigkeitsstandards produziert. Grundlage ist hierfür die Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung, die die Bundesregierung erlassen hat. Soll heißen, dass dafür keine Flächen mit hohem Kohlenstoffgehalt (wie Regenwälder) oder Flächen mit hoher biologischer Vielfalt genutzt werden dürfen.

Ob Sie den Kraftstoff E10 kaufen, liegt letztlich in Ihrer Hand. Ich meine aber, dass wir mit der Einführung unseren Zielen näher kommen und die Umweltverträglichkeit gewährleistet ist.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB