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Frage von Frank B. •

Frage an Peter Bleser von Frank B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bleser,

da mir diese Fragen bisher niemand beantworten konnte, wende ich mich nun an Sie als Abgeordeten meines Wahlkreises, in der Hoffung auf eine kompetente Antwort.

Ich wüßte gerne, bei wem die BRD eigentlich die 1,6 Billionen Euro Schulden hat, wer sind die Gläubiger der BRD?
Und warum leiht sich der Staat Geld gegen Zinsen, obwohl er doch das Geld selbst schöpfen könnte und sich somit überhaupt nicht verschulden müsste?

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Bayer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bayer,

ich danke Ihnen für Ihre Nachricht und Ihre Fragen, die ich hiermit zu beantworten versuche. Der Staat muss sich wie jeder andere auch am Markt Geld leihen, also letztlich auch bei Ihnen oder bei Bürgern anderer Länder. Wenn Sie Steuern zahlen, werden Sie beim Abbau der Schulden Ihren Anteil leisten.

Darüber hinaus fallen bankübliche Spesen und Gebühren beim Kauf von Staatsanleihen an. Staatskredite sind Kredite, die an öffentliche Schuldner vergeben werden. Formen des Staatskredits sind der originäre Staatskredit oder mittelbare Staatskredit, vermittelt durch Schuldverschreibungen.

Zentraler Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes ist die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH und erfüllt Aufgaben bei der Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes. Hierzu zählen insbesondere Dienstleistungen bei der Emission von Bundeswertpapieren, die Kreditaufnahme mittels Schuldscheindarlehen etc. Wenn der Bund Geld benötigt, wird die Finanzagentur Staatsanleihen in Höhe dieser Summe ausschreiben und handelt dann mit den Geschäftsbanken einen Zinssatz aus. Mit welcher Bank also derartige Kreditgeschäfte abgeschlossen werden, entscheidet sich nach Marktlage und den Konditionen, bspw. Zinsen, die die Bank anbietet.

Die Europäische Zentralbank ist der Geldwertstabilität verpflichtet und sorgt so für eine entsprechende Kaufkraft des Euros. Eine willkürliche Geldvermehrung führt lediglich dazu, dass der Wert einer Währung immer weiter sinkt. Als Beispiel kann hierfür die Inflation der Jahre 1922 und 1923 genannt werden. Es gibt immer noch Länder mit hoher Inflationsrate.

Des Weiteren haben wir die sog. Schuldenbremse im Grundgesetz verankert. Ab 2016 darf die jährliche Neuverschuldung des Bundes 0,35 Prozent des BIP nicht übersteigen. Ab 2020 dürfen auch die Länder keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Nur in besonders schweren Ausnahmefällen darf von dieser Regel abgewichen werden. Damit stellen wir sicher, dass auch die jüngeren und nachfolgenden Generationen nicht unter der Last der Schulden zusammenbrechen. Nur wenn der Staat seine Schulden wirkungsvoll begrenzt, behält die Politik den notwendigen Gestaltungsspielraum zur Lösung der anstehenden Probleme.

In der Hoffnung, dass Ihnen die Informationen weiterhelfen, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Peter Bleser, MdB