Förderung zur Entwicklung von Ganzjahresradwegen
Sorry Frau Piechotta, Meine Frage vom • 16.02.2025 betraf die Anwendung von C2C Leitlinien zur Entwicklung von Ganzjahresradwegen und deren Förderung. Bitte ergänzen Sie konkret Ihre Antwort vom 01.07.2025 diesbezüglich.

Sehr geehrter Herr M.,
herzlichen Dank für Ihre Nachfrage.
Wir setzen uns auf den verschiedenen Ebenen für die Verbesserung der Fahrradinfrastruktur ein, einschließlich der Förderung von Ganzjahresradwegen, die zu jeder Jahreszeit sicher, komfortabel und frei sein müssen. Dazu hat unsere bündnisgrüne Stadtratsfraktion in Leipzig unter anderem einen für den Radverkehr angepassten Winterdienst eingefordert, da die Radwege häufig nicht geräumt sind und damit bei Schneefall nicht genutzt werden können.
Für den Bau der Radwege und die damit verbundene Entscheidung über das Material ist die Bundesebene i. d. R. nicht zuständig, fördert jedoch den Radverkehr als klimaschonende Form der Mobilität. Der Bund hat unter der bündnisgrünen Regierungsbeteiligung diese finanziellen Rahmenbedingungen für die Radverkehrsförderung deutlich verbessert und vor allem längerfristig gesichert. Dazu gehören die „Modellvorhaben des Radverkehrs“ sowie das „Radnetz Deutschland“ bis 2029 sowie das „Sonderprogramm Stadt und Land“ bis 2030.
Cradle to Cradle unterstützen wir mit den zentralen Zielen, dass möglichst kein Müll entsteht und Stoffkreisläufe geschlossen werden. Gern können wir die Anwendung der C2C-Leitlinien zur Entwicklung von Ganzjahresradwegen zur Prüfung an die zuständigen Stellen weiterleiten. Lassen Sie uns dazu gern weitere Informationen an unsere Mailadresse paula.piechotta.wk@bundestag.de zukommen.