(...) Dennoch drohten der Bahn zunächst strafrechtliche Konsequenzen. Der neue Bahnvorstand - der den rechtswidrigen Abgleich nicht selbst zu verantworten hatte - erstattete selbst Anzeige gegen unbekannt und legte Beweismittel vor. Zudem gab es mehrere Anzeigen von Privatpersonen. (...)
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