(...) Ihre Anfrage hinsichtlich einer steuerlichen Begünstigung von Baby- und Kleinkindartikeln ist nachvollziehbar, einer politisch womöglich wünschenswerten steuerlichen Begünstigung der Lieferung von Baby- und Kleinkinderartikeln steht jedoch höherrangiges EU-Recht entgegen. Die EU-Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ermöglicht den Mitgliedstaaten die Anwendung eines ermäßigten Steuersatzes nur auf einen Katalog ausgewählter Lieferungen und Leistungen. (...)
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