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Paul Lehrieder
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Frage von Katja R. •

Frage an Paul Lehrieder von Katja R.

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

ich habe noch ein paar weiter Fragen zu Ihrer Antwort an Herrn Frohnapfel.
Sie schreiben: "Nachfolgend möchte ich Ihnen daher die wesentlichen Aspekte nennen, die aus meiner Sicht für die Einführung von verbindlichen Speicherfristen für Verkehrsdaten sprechen. "
Dann allerdings kommen nur die technischen Details der Speicher selber, das halte ich für ein wenig dürftig als Begründung.
Dann kommt der Schlusssatz: "Wir setzen uns dafür ein, dass den Sicherheitsbehörden für die Aufklärung schwerer Straftaten auch die entsprechenden Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stehen, die sie für eine Aufklärung der Straftaten und den Schutz der Bevölkerung benötigen. Im Ergebnis liegt damit keine unangemessene Beeinträchtigung von Grundrechten, sondern ein angemessener Ausgleich zwischen konkurrierenden verfassungsrechtlichen Rechtsgütern vor. "
Schon der erste Satz ist falsch, denn es gibt keinen Beweis, das durch die Speicherung mehr Straftaten aufgeklärt werden können.
Was ist denn in Ihren Augen eine unangemessene Beeinträchtigung von Grundrechten, wenn Sie nicht mal die anlasslose Speicherung als solche Betrachten?
Geradezu witzig finde ich in diesem Zusammenhand die Forderung des Innenministers nach einem Vertrauensvorschuss. Den hat er mit diesem Gesetz jedem Bürger abgesprochen, fordert Ihn aber für sich ein, wenn das keine Ironie ist.
Der Bürger muss ja den Eindruck haben, das die Regierung und das Parlament Ihm misstraut, sonst würden solche Gesetze nicht angenommen. Warum soll ich einer Regierung vertrauen, die mir erst mal grundsätzlich misstraut?
Wieso war so ein Aufschrei, als das Parlamentsnetz gehackt wurde, haben Sie ein anders Recht auf Schutz Ihrer Daten als Otto-Normalbürger, und wenn ja, wie lange, nur während er Dienstzeit? Es gibt keine Sicherheit für Datenerfassung, nur die Daten sind sicher, die nicht zentral erfasst werden, ist Ihnen das nicht bekannt?

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

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Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Nach statistischen Erhebungen des Bundeskriminalamtes aus dem Jahr 2010 zu über 1000 Auskunftsersuchen bei Kommunikationsanbietern, waren die Daten in 80 Prozent der Fälle nicht verfügbar. Das führte dazu, dass bezogen auf diese 1000 Straftaten in rund 56 Prozent der Fälle gar nicht, in 18 Prozent der Fälle nur unvollständig und in 25 Prozent der Fälle stark verspätet aufgeklärt werden konnte. Die Vorratsdatenspeicherung würde die Aufklärung also erheblich erleichtern, in vielen Fällen überhaupt erst ermöglichen. Daher müssen wir den Sicherheitsbehörden für die Aufklärung schwerer Straftaten und zum Schutz der Bürger auch die entsprechenden Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stellen.

Diesem mittelbaren Eingriff in die Grundrechte steht die Pflicht des Staates zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten sowie zum Schutz der Bürger vor schweren Straftaten gegenüber. Wenn der begründete Verdacht für Terrorismus, organisierte Kriminalität, Mord, Totschlag oder beispielsweise Kinderpornografie besteht, halte ich es für angemessen, wenn die Ermittlungsbehörden – aufgrund richterlichen Beschlusses – auf die gespeicherten Verkehrsdaten zugreifen dürfen. Der Zugriff auf diese Verkehrsdaten stellt im Übrigen ein milderes Mittel als eine vollständige Überwachung von Kommunikationsinhalten dar. Im Rahmen der Speicherung von Verbindungsdaten werden weder Telefonate noch deren Inhalte oder Emails oder deren Inhalte gespeichert. Erfasst werden nur die rein technischen und zeitlichen Bedingungen am Zustandekommen einer Telekommunikation.

Ich bin auch der Meinung, dass wir unsere Freiheit nur erhalten, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern bedingen sich gegenseitig.

Mit der Speicherung der Verbindungsdaten wird auch nicht jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt. Die Unschuldsvermutung bleibt dabei genauso gewahrt wie die Freiheitsrechte des Einzelnen. Zur Verhinderung eines etwaigen Datenmissbrauchs stellt das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nämlich sicher, dass die Telefon- und Internetanbieter verpflichtet werden, ihre Daten nach den höchsten Standards zu verschlüsseln und zu schützen. Nach den bestehenden Gesetzen zur Gewährleistung der Datensicherheit soll künftig die Datenhehlerei, also der Handel mit gestohlenen Daten, als Straftat gefasst werden. Nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist müssen die Verbindungsdaten unwiederbringlich gelöscht werden. Im Übrigen hat es in der Zeit, als es diese Speicherpflicht für einige Jahre in Deutschland bereits gab, keinen Fall Missbrauch gegeben.

Auch wenn ich Ihre Bedenken nachvollziehen kann, halte ich sie angesichts der sehr strengen Voraussetzungen, die mit der Einführung einer Speicherung von Verkehrsdaten verbunden sind, im Ergebnis für unbegründet.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder, MdB

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