(...) Maßgeblich für die Veröffentlichung der Dokumente ist die Strafprozessordnung (StPO). Durch die StPO gilt der Grundsatz, dass Zeugen unabhängig voneinander vernommen werden müssen. Mit der Veröffentlichung der Protokolle zum jetzigen Zeitpunkt würden Zeugenaussagen nicht mehr autark voneinander getroffen werden. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

