Setzen Sie sich sich dafür ein, die rechtlichen Voraussetzungen für Null-Emissions-Zonen für den Verkehr noch in der aktuellen Legislaturperiode des Bundestages zu schaffen?
Guten Tag Herr Schnieder,
das Öko-Institut hat in seinem Kurzgutachten zu Maßnahmen zur Klimaneutralität 2040 in Hamburg Null-Emissions-Zonen vorgeschlagen. In solchen Zonen dürfen nur emissionsfreie Fahrzeuge fahren. Diese sind nach Auffassung des Gutachtens eine erforderliche Maßnahme, um gerade in Großstädten im Bereich Verkehr Klimaneutralität schnellstmöglich zu erreichen und die e-Mobilität zu fördern. Noch fehlen jedoch die rechtlichen Voraussetzungen für das Einrichten solcher Zonen, insbesondere die Aufnahme von CO2 als relevanter Schadstoff ins Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), damit die Bundesländer wie Hamburg entsprechende Regelungen in ihrem Landesgesetz verankern können.
Sind Ihnen Aktivitäten bekannt, die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene zu schaffen? Werden Sie sich in der aktuellen Legislaturperiode dafür einsetzen, dass die rechtlichen Voraussetzungen unverzüglich geschaffen werden?
Sehr geehrter Herr W.,
Die Forderung, hierfür unverzüglich neue Rechtsgrundlagen zu schaffen, bedarf aus meiner Sicht einer sorgfältigen Abwägung. Zufahrtsbeschränkungen müssen auch für Menschen tragbar sein, die auf ihr vorhandenes Fahrzeug angewiesen sind. Für mich stehen deshalb bezahlbare klimafreundliche Mobilität, eine verlässliche Ladeinfrastruktur und attraktive Bus- und Bahnangebote im Vordergrund.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Schnieder

