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Patricia Peill
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Frage von Heinz Wilfried L. •

Wie stehen Sie zur Neufassung des Waffenrechts in der nächsten Legislaturperiode ?

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Beim Waffenrecht gilt für mich: Sicherheit hat oberste Priorität. Der Missbrauch von Waffen – insbesondere durch Extremisten oder ungeeignete Personen – muss konsequent verhindert werden.

Gleichzeitig dürfen rechtstreue Jägerinnen und Jäger, Sportschützinnen und Sportschützen sowie Sammler nicht pauschal unter Generalverdacht gestellt werden. Sie handeln verantwortungsvoll und im Rahmen des geltenden Rechts.

In der nächsten Legislaturperiode setze ich daher auf Augenmaß statt Symbolpolitik: Bestehende Regelungen müssen verlässlich vollzogen werden, bevor neue Verschärfungen beschlossen werden. Ziel ist ein Waffenrecht, das die öffentliche Sicherheit stärkt, ohne legitime Interessen unnötig einzuschränken.

zur Frage der Zuständigkeit: 

  • Das Waffenrecht selbst (Waffengesetz, Verordnungen) ist Bundesrecht
    → Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund (konkurrierende Gesetzgebung, Art. 74 GG).
  • Die Umsetzung und der Vollzug liegen bei den Ländern
    → Waffenbehörden, Zuverlässigkeitsprüfungen, Kontrollen, Erlaubnisse, Entzüge.

Daher mein Fazit:

Die Regeln macht der Bund, wie wirksam sie sind, entscheidet sich maßgeblich im Vollzug der Länder. Genau deshalb ist guter, konsequenter Vollzug oft wichtiger als immer neue gesetzliche Verschärfungen.


 


 

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