Künftig soll die abschlagsfreie Frührente nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich sein.
Die Kommission empfiehlt im Übrigen eine Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung sowie eine wirkungsgleiche Übertragung der Rentenreformen auf die Beamtenpensionen.
Der Nachhaltigkeitsfaktor dämpft zwar die jährlichen Rentenanpassungen.
Die Kommission empfiehlt, die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte zeitnah umzusetzen.
Die Kommission empfiehlt eine wirkungsgleiche Übertragung der Reformen auf die Beamtenpensionen.
Die gesetzliche Rentenversicherung dient in erster Linie dazu, wegfallendes Erwerbseinkommen im Alter, bei Erwerbsminderung oder Tod abzusichern.

