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Pascal Kober
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Frage von Eric C. •

Wie können von der Ausnahme für energetische Sanierungen und neuen Heizungsarten Betroffene gefördert werden, wenn über WEG die Befreiung ausgehebelt wird?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr C.

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

 

Auch Eigentümerinnen und Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können Förderungen beantragen. Bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum muss dies der Verwalter der WEG oder eine vertretungsberechtigte Person als Bevollmächtigter tun. Grundsätzlich gilt zwischen zinsvergünstigten Krediten der KfW und einer Zuschussförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu unterscheiden. Darüber hinaus gibt es auch eigene Förderprogramme der Länder. Energieberater können Ihnen hierzu detaillierte Informationen zur Förderung geben. Weitere Infos finden sich auf den Seiten der KfW und des BAFA:

 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html;jsessionid=AE02A9E0BAC04E9D84C59F0B1AE878E4.internet281

 

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Soziale-Organisationen-und-Vereine/F%C3%B6rderprodukte/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude-Wohngeb%C3%A4ude-Kredit-(261-262)/

 

Mit freundlichen Grüßen

Pascal Kober

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