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Frage von Markus R. •

Frage an Pascal Kober von Markus R. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Kober,

was sagen sie zum folgend dargestellten Sachverhalt ?

( http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2345347,00.html )

In einem konkreten Fall konnten ZDF.reporter zeigen, dass einem französischen Staatsbürger, der in seinem Heimatland die sozialhilfeähnliche Leistung RMI in Höhe von 750 Euro monatlich bezog, auch in Deutschland Arbeitslosengeld II plus Miete ausgezahlt wurden. Die Arbeitsagentur bewilligte eine monatliche Unterstützung von 515 Euro. Zum Beantragen genügten lediglich ein Mietvertrag und ein angemeldeter Wohnsitz in Deutschland.

Hartz IV hat zudem dazu geführt, dass EU-Bürgern auch grundsätzlich das Arbeitslosengeld II in Deutschland nicht mehr verwehrt werden kann. Als rechtliche Voraussetzung gilt lediglich die - auch nur theoretische - Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Das Arbeitslosengeld muss auch dann bewilligt werden, wenn der EU-Bürger erst kürzlich aus seinem Heimatland zugezogen ist, noch nie in Deutschland gearbeitet hat und damit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Beratungsstellen fordern zum Betrug auf

Eine Stichprobe der "ZDF.reporter" zeigte zudem, dass in Beratungsstellen für Arbeitslose Tipps zum Leistungsmissbrauch gegeben werden. Sowohl im Wahlkreisbüro einer Bundestagsabgeordneten, als auch in einer Beratungsstelle einer Gewerkschaft forderten die Mitarbeiter im Gespräch über den Arbeitslosengeld-Antrag zum Betrug auf.

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