
(...) Dieses besondere Fürsorgeverhältnis führt dazu, dass Beamte im Dienst ordentlich, aber nicht übermäßig alimentiert werden - und dafür im Gegenzug zusätzliche Leistungen erhalten, etwa die Krankenversicherung oder den Anspruch auf eine besonders hohe Pension. Das eigentliche Entgelt des Beamten errechnet sich aus allen diesen Komponenten; es erschöpft sich nicht in dem monatlichen Gehalt. (...)