(...) Tarifverträge gelten leider nur für Branchen in denen sie abgeschlossen wurden. Das bedeutet, dass für alle Beschäftigten ohne Tarifvertrag das Arbeitszeitgesetz gilt. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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