(...) Ob – zum Zweiten – ein solcher Vorgang (wie auch immer er gestaltet ist; das müsste präzisiert werden) überhaupt der Umsatzsteuer abstrakt unterliegen könnte, hängt von den Voraussetzungen des Umsatzsteuerrechts ab. Für einen umsatzsteuerbaren Vorgang braucht man dabei u.a. (...)
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