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Frage von Marco O. •

Frage an Ortwin Runde von Marco O. bezüglich Wirtschaft

Guten Tag Herr Runde,

als kleiner Gewerbetreibener habe ich eine "kleine Anfrage" zur derzeitigen Steuerpolitik. Durch die geplante Abschaffung der Absetzung von Gewerbesteuerzahlungen wird meines erachtens eine Doppelte Besteuerung von Einkünften eingeführt. Wie ist das zu rechtfertigen?
Mir als Gewerbetreibenden wird mal wieder tiefer in die Tasche gegriffen so das ich mich Fragen muss ob sich der ganze Aufwand und das Risiko noch lohnen. Bei den Personalkosten wurde in den letzten 15 Jahren die Arbeitgeberbelastung drastisch erhöht. Geringfügig beschäftigte sind z.B. mittlerweile mit ca. 30 anstelle von 15% belastet. Auch bei dem Festangestellten Personal sind die Arbeitgeberanteile reichlich gestiegen. Bei der Bemühung um neue Aufträge ist die staalicherseits geschaffene Konkurenz der ICH-AGlers auch Existenzbedrohend. So Kostet mich ein Festangestellter Mitarbeiter zwischen 16 und 19 € je gearbeiteter Stunde. Vielen mit staatlicher Unterstützung arbeitenden Mitbewerbern reichen da anscheinend 10 € und weniger. Das hat bei mir schon zu Entlassungen geführt. Auch ist die Konkurenz in Hamburg von auswärtigen (nicht nur Osteuropäischen) Betrieben die mit Dumpingpreisen arbeiten gestiegen. Die Gewerbeisteuerbelastung ist in Hamburg mit einem Hebesatz von über 400 ohnehin schon recht hoch. Diese unterschiedliche Belastung ist in Deutschland nach meinem Rechtsverständnis grundsätzlich ungerecht. Auch das nur Gewerbebetriebe und nicht auch freiberuflich Tätige der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. (Weil die eine bessere Lobby haben und Abgeordnete oft auch in diesem Beruf arbeiten?) Mir fällt jedenfalls keine logische Begründung für die Trennung zwischen den Gruppen der Gewerbebetriebe und der freiberuflich tätigen ein.

Von den ganzen anderen Änderungen die zu einem immer erhöhten Verwaltungsmehraufwand geführt haben anzufangen würde hier zu weit führen.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Oehlerking

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Oehlerking,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 17. Oktober, die ich mit Interesse gelesen habe. Sie thematisieren verschiedene Aspekte, die mit Ihrer Gewerbetätigkeit in Verbindung stehen (ich formuliere das aus gutem Grund sehr neutral, weil so mancher von Ihnen als Belastung wahrgenommener Aspekt sich hoffentlich relativiert, wenngleich ich den ein oder anderen auch nachvollziehen kann).

Zunächst wenden Sie sich gegen den mit der Unternehmensteuerreform veränderten Modus, wie die Gewerbesteuer berechnet wird. Um es kurz und knapp zu sagen: Eigentlich ist vor allem die Berechnung der Gewerbesteuer geändert worden, weniger die steuerliche Belastung. Einerseits haben Sie recht: Bislang konnte und kann die Gewerbesteuer bei der Berechnung der für sie maßgeblichen Bemessungsgrundlage als Betriebsausgabe abgezogen werden. Das wird in Zukunft nicht mehr der Fall sein. Andererseits: Die sog. Steuermesszahl (ein Multiplikationsfaktor) zur Berechnung der Gewerbesteuer wurde reduziert und der Faktor, mit dem man die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer anrechnen kann, erhöht (und zwar mehr als verdoppelt). Aus diesem Grund dürfte die kombinierte Belastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer bei Gewerbetreibenden in den meisten Fällen nicht zugenommen haben. Dass die Gewerbesteuerhebesätze in Hamburg über dem durchschnittlichen Bundesniveau liegen, gebe ich dabei gern zu (auch wenn dies eine Frage ist, deren Regelung eigentlich den CDU-Senat trifft). Ich will den Hamburger Senat in dieser Frage sogar - vielleicht zu Ihrer Überraschung – als SPD-Politiker ein Stück weit „verteidigen“. Denn mit dem höheren Gewerbesteueraufkommen finanziert Hamburg auch besondere Infrastrukturleistungen, die es an anderen Orten nicht gibt (wobei meine „Verteidigung“ des CDU-Senats auch schnell wieder endet, da die SPD sicher andere Infrastrukturleistungen in Hamburg bevorzugt finanzieren würde als die CDU).

Ihre Kritik, dass auch Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht einbezogen werden sollten, kann ich wiederum sehr gut nachvollziehen. Ich bin sogar ähnlicher Ansicht. Mit dem Gemeindefinanzreformgesetz 2003 hatte die rot-grüne Bundestagsmehrheit sogar derartiges geplant. Das hätte zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Steuerlast geführt. Leider ist die rot-grüne Bundesregierung damals allerdings daran gescheitert, dies im Bundesrat gegen eine CDU-Mehrheit durchsetzen zu können, gescheitert.

Darüber hinaus kritisieren Sie die Belastung von Arbeitgebern mit Sozialversicherungsbeiträgen. Diese sei gestiegen. Richtig ist, dass die Beiträge zur Renten- wie zur Krankenversicherung nahezu stabil gehalten werden konnten. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wurden von 6,5 % auf 4,2 % deutlich gesenkt. In diesem Punkt muss ich Ihrer Wahrnehmung also widersprechen.

Und ich will noch ein Weiteres tun: Die Wahrnehmung auch der positiven Impulse der SPD-Bundespolitik zu steigern. Denn mit dem Gesetz zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung haben die SPD-Finanzpolitiker hier in Berlin ganz wichtige Unterstützungen für die regionale Wirtschaft, insbesondere für das Handwerk auf den Weg gebracht. Dazu gehört etwa die Abziehbarkeit von Handwerkerrechnungen für Privathaushalte nach § 35a Einkommensteuergesetz.

Mit freundlichen Grüßen

Ortwin Runde