Oliver Rennefeld
PIRATEN
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Frage von Detlev T. •

Frage an Oliver Rennefeld von Detlev T. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Rennefeld,

ich wohne in der Tambacherstraße 37a in einer Reihenhaussiedlung. Seit dem 1. April 1996 steht das Nachbarhaus (Endhaus) leer und verfällt zusehend. Anfragen an das Ordnungsamt und das Bezirksamt verlaufen im Sande. Können Sie helfen, dass der Schandfleck und der Leestand verschwindet?

Mit freundlichem Gruß
D. T.

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage vom 28. Juli. 

Ich  nutze die  Gelegenheit  Ihnen eine  ausführliche Antwort  zukommen zu  lassen  in  dem  ich  zunächst den Sachverhalt, die Gesetzeslage  und  mögliche  Optionen  zur Beseitigung  des  von  Ihnen geschilderten Sachverhalts aufführe.

Für alle  Interessierten  denen der  nachfolgende  Text  zu  lang  ist,  gibt  es am  Ende  eine  kurze Zusammenfassung.

Bei dem  von  Ihnen geschilderten  Sachverhalt  handelt  es  sich  vermutlich  um  eine  sogenannte „Zweckentfremdung  durch  Leerstand“.  Diese ist, im am 01. Mai 2014 in Kraft getretenen Zweckentfremdungsverbot-Gesetz  (ZwVbG), als Verbot deklariert worden und wird entsprechend ZwVbG als Ordnungswidrigkeit geahndet. Damit diese  durch die Behörden verfolgt wird, ist zunächst der Verdacht auf Zweckentfremdung beim zuständigen Wohnungsamt zu melden. Dies können Sie selbstverständlich auch online unter https://ssl.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/formular/adresswahl.shtml erledigen.
Das Wohnungsamt prüft dann die Meldung und ob ein entsprechender Verstoß vorliegt oder durch den Eigentümer eine Zweckentfremdung angemeldet und durch das Wohnungsamt genehmigt wurde. In letzterem Fall läge eine genehmigte jedoch zeitlich befristete Zweckentfremdung vor.

Sollte die Immobilie wider Erwarten nun doch bewohnt sein, darf der Eigentümer das Gebäude zwar verfallen lassen, muss jedoch dafür Sorge tragen, dass die Grundfunktionen gewährleistet  werden. Demnach muss  eine  schadlose  Ableitung  von  Regen-  und  Schmutzwasser  gegeben  sein, das  Dach  und die Fassade  müssen in  einem  Zustand  sein,  dass  keine  Teile  davon  herabfallen  können;  auch die Fensterscheiben müssen intakt sein. Wäre dies nicht gegeben ist die Bauaufsicht zuständig.
Gesetz  dem  Fall  ich  werde  Ihr Abgeordneter,  so  würde  ich, wenn  Sie sich  mit  Ihrem  Anliegen  an  mich wendeten,  mittels Anfragen  an die  zuständige  Behörde  (je  nach  augenscheinlichem  Sachverhalt) wenden und  den Arbeitsstand  erfragen  und  Druck  machen, dass Ihr Anliegen  in  kurzer  Frist bearbeitet  wird.  Weiter  würde  ich  fragen wie mit den bisherigen Fragen von  Ihnen umgegangen wurde.  Sollte ich kein Mandat erringen, jedoch Piraten in die Bezirksverordnetenversammlung einziehen, leite ich Ihre Anliegen gerne an unser BVV-Fraktion weiter. 
Wenn Sie die Meldung  wie  beschrieben  an  das  Ordnungsamt  gestellt  haben, so  würde  ich  dort ebenfalls den Umgang  mit Ihrer Eingabe  erfragen, denn  dieses  hätte  Ihre  Eingabe zuständigkeitshalber  an  das Wohnungsamt  oder  bei desolatem  Zustand  des  Gebäudes  an  die Bauaufsicht  weitergeben  müssen und  Ihnen dazu  einen  Abgabevermerk  zukommen lassen, damit  Sie wissen  wo Ihr Anliegen denn  nun  gerade  bearbeitet  wird.  Denn  Transparenz  ist  nach  wie  vor unser Anspruch an Politik und Verwaltung.
Leider  ist  es  jedoch  so, dass  auch in  unserem  Bezirk  akute  Personalknappheit  herrscht, sodass sich die zuständigen Behörden  oft  nicht  kümmern können.  Hier hat der  derzeitige  Senat  zwar Verbesserungen angekündigt,  die unserer  Meinung  nach  jedoch nicht  ausreichen.  Hier  darf ich sogleich  auf  ein  politisches  Ziel  der  PIRATEN,  einer  funktionierenden Verwaltung  mit ausreichender Personalausstattung, hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen Oliver Rennefeld

tl;dr  -  ZUSAMMENFASSUNG:
Leerstand  kann  Zweckentfremdung  sein. Verdacht  ist  an das  Wohnungsamt  zu  melden  (Link).
Bauliche Mängel  an die  Bauaufsicht.
Kommen Sie  mit  Ihrem  Anliegen zu  mir als Abgeordneten, so  setzte  mich  ein  und  frage  für Sie  nach. Falls  Piraten "nur" in die BVV einziehen, leite ich Ihr Anliegen weiter.
PIRATEN  fordern  eine  funktionierende  Verwaltung!

Antwort von
PIRATEN

Sehr geehrter Her T.,

nach Rücksprache mit unserer aktuellen BVV-Fraktion können wir Ihr Anliegen auch noch in dieser Legislatur in die BVV einbringen. Bitte setzen Sie sich dafür direkt mit mir ( oliver.rennefeld@berlin.piratenpartei.de ) in Verbindung, damit wir die Anfrage so präzise wie möglich stellen können. Vielen Dank.

Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Start in die Woche.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Rennefeld