Frage von Heike F. • 19.02.2025

Antwort von Oliver Pöpsel CDU • 07.04.2025
Darum gilt es, ein Verbotsverfahren nicht zu überstürzen, sondern weiter zu prüfen, bis die Beweislage eindeutig ist.
Marion Lux
Darum gilt es, ein Verbotsverfahren nicht zu überstürzen, sondern weiter zu prüfen, bis die Beweislage eindeutig ist.