(...) Die Erhöhung der Beimischung geht auf eine EU-Richtlinie zurück und ist daher für die Mitgliedsstaaten bindend. Bis Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. (...)
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