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Oliver Krischer
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Frage von Joe B. •

Frage an Oliver Krischer von Joe B. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Hallo Herr Krischer

die UN Vollversammlung hat mit einer breiten Mehrheit von 118 Staaten den Goldstone Bericht des UN Sonderbeauftragent angenommen( Quelle: http://www.zeit.de/politik/ausland/2009-11/goldstone-un-vollversammlung ) . Darin werden die Kriegsverbrechen des israelischen Regims als auch die der demokratisch gewaehlten Hamas untersucht. Als Konsequenz dieses Berichtes sind in GB Haftbefehle gegen die involvierten Kriegsverbrecher ergangen, so z.B gegen die ehemalige Aussenministering Livni du zu den grossen Befuerwortern des Krieges gehoert.
Meine Frage bezieht sich auf das deutsche Rechtssystem welches eine Bestrafung von Kriegsverbrechen, die im Ausland begangen wurden, zur Zeit nicht vorsieht. Sehen Sie eine Chance fuer eine Aenderung der Gesetzeslage um solchen Kriegsverbrechern das Handwerk zu legen?
Ich bitte Sie sich dafuer einzusetzen das auch in Deutschland Haftbefehle gegen diese Kriegsverbrecher erlassen werden damit 61 Jahre Apartheid endlich ein Ende haben.

Hochachtungsvoll
J.Bildstein
Buerger und Sozialkassenbeitragszahler

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Bildstein,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Bündnisgrünen unterstützen das Konzept der internationalen Schutzverantwortung (Responsibility to Protect) als eine wichtige menschenrechtliche Entwicklung, um schwerste Menschenrechtsverletzungen einzudämmen und zu verhindern.

Kern der Schutzverantwortung ist die völkerrechtliche Verpflichtung von Staaten, ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Im Zentrum steht dabei die Pflicht zur Verhütung von Gewalt und Menschenrechtsverbrechen. Wo ein Staat diese Schutzverantwortung gegenüber seiner Bevölkerung nicht ausüben kann oder will, ist die internationale Gemeinschaft in der Mitverantwortung. Die Vereinten Nationen stehen dann vor der Aufgabe, geeignete präventive, diplomatische, humanitäre und andere Mittel zu ergreifen, bis hin zu Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der VN-Charta, um Menschen vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischer Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen.

Zudem knüpft das Konzept an die Weiterentwicklung der Menschenrechte an. So wurde den klassischen Abwehrrechten im Laufe der Zeit auch eine positive Komponente zuerkannt. Der Staat ist nicht nur verpflichtet, nicht in das private Leben seiner Bürgerinnen und Bürger einzugreifen (Recht auf Leben, Recht auf Versammlungsfreiheit...), sondern muss diese Rechte auch gegenüber Dritten schützen. Beispielsweise muss er garantieren, dass in das Recht auf Leben durch Dritte nicht eingegriffen wird. Bereits im bestehenden Völkerrecht kommt der internationalen Gemeinschaft diesbezüglich eine subsidiäre Verantwortung zu. So können regionale Menschenrechtsgerichtshöfe Staaten verurteilen, wenn sie ihrer Schutzverantwortung nicht gerecht werden. Und mit der internationalen Strafgerichtsbarkeit (IStGH) wurde diese Schutzverantwortung hinsichtlich schlimmster Menschenrechtsverletzungen (Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen) weiter ausgebaut.

Neben dem IStGH können seit 2002 auch nationale Gerichte die Verletzungen völkerrechtlicher Normen verfolgen und ahnden: Mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) sind die Folgen von Straftaten gegen das Völkerrecht in Deutschland neu geregelt worden. Das materielle Strafrecht in Deutschland wurde hiermit an die Regelungen des Rom-Statutes, der vertraglichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofes, angepasst. Das deutsche Strafgesetzbuch enthält nun Straftatbestände für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen. Gemäß § 1 VStGB gelten die Normen dieses Gesetzes auch dann, wenn eine Tat im Ausland begangen wurde. Die Strafbarkeit einer Tat besteht nach deutschem Recht also unabhängig davon wo, wann und von wem sie begangen wurde. Wir Grüne haben uns lange für diese längst fällig gewesene Vereinheitlichung eingesetzt und sehen uns durch einen unlängst anhängig gewordenen Fall bestätigt:

Im März diesen Jahres wurde in Deutschland erstmals ein Verfahren auf der Grundlage des Völkerstrafgesetzbuches eröffnet. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt seit dem 01.03. den Fall zweier ruandischer Staatsangehöriger, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Forces Démocratiques de Libération du Rwanda" zur Last gelegt wird. Die beiden Angeklagten befanden sich zur mutmaßlichen Tatzeit zwar in Deutschland, die Tat selbst aber soll in Ruanda verübt worden sein. Insofern ist dieses Verfahren ein Anwendungsbeispiel des VStGB.

In der Europäischen Union kann zudem der 2006 in Deutschland eingeführte Europäische Haftbefehl die transnationale Verfolgung von Straftätern erleichtern. Dieses Instrument ist insbesondere im Kampf gegen die organisierte Kriminalität von Bedeutung und findet somit zum Beispiel auch bei der unionsweiten Strafverfolgung von Menschenhandel Anwendung.

Ich hoffe, Ihnen hiermit hinreichend auf Ihre Frage geantwortet zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen