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Oliver Grundmann
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Frage von Katrin G. •

Wann gibt es endlich Hilfe für Long Covid Erkrankte? Kann die Bundesregierung helfen das Medikament BC007 auf den Markt zu bringen?

Ich habe bis vor einem halben Jahr als Sozialarbeiterin für behinderte Menschen gearbeitet. Aufgrund einer Long Covid Erkrankung habe ich nun selbst Pflegestufe 2 mit 37 Jahren. Zum Glück hatte ich Geld gespart und konnte meinen Zustand mit Hilfe von selbstbezahlten Blutwäschen zumindest stabilisieren. Dies hat mich 18.000 Euro gekostet. Die Kasse übernimmt bei Long Covid so gut wie nichts, außer einer Reha die leider häufig kontraproduktiv ist. Aufgrund selbst bezahlter Untersuchungen konnte ich eine körperliche Ursache der Symptome nachweisen. Meine 26 jährige Kollegin hatte das Geld nicht. Sie wurde mit ihrer Long Covid Erkr. in eine psychosomatische Reha zur "Aktivierung" geschickt. Davor konnte sie noch kleinere Spaziergänge machen, bei Entlassung saß sie im Rollstuhl und ist seitdem auf Hilfe angewiesen. Während der 1. Welle wurde für unsere Berufsgruppen geklatscht, nun haben viele von uns Long Covid und wir werden damit völlig im Regen stehen gelassen. Bitte helfen Sie uns

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau G.,

Haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen und Ihr damit entgegengebrachtes Vertrauen.

Zunächst möchte ich Ihnen und Ihren Kolleginnen und Kollegen meinen tiefen Dank für Ihre geleistete Arbeit ausdrücken! Für Ihre gesundheitlichen Situationen möchte ich Ihnen zwei mein Mitgefühl aussprechen.

Ihr Anliegen, für eine schnellere Genehmigung von Arzneimitteln und Behandlungen sowie deren Übernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen, kann ich ebenfalls persönlich gut nachvollziehen. Wichtig ist hierzu, dass sowohl die Genehmigung von Medikamenten, als auch die Entscheidung darüber, was von den gesetzlichen Kassen finanziert wird, weitestgehend ohne politischen Einfluss der Politik erfolgen.

Damit ein Präparat in Deutschland und Europa zugelassen wird, muss es einen gründlichen und damit oftmals auch langwierigen bürokratischen Prüfprozess durchlaufen. Zuständig hierfür sind EU-Behörden, die durch Ärzte und Gesundheitsexperten gründlich das Nutzen-Risiko-Verhältnis abwägen. Deren Entscheidungen werden politisch nicht zur Abstimmung gestellt. Damit soll das Vertrauen in die Unabhängigkeit und Sicherheit garantiert werden, welche an oberster Stelle steht. Die Bundesregierung hat daher keinen Einfluss auf die Entscheidung der Zulassungsbehörden.

Welche Arzneimittel und medizinische Behandlungen von den Krankenkassen übernommen werden, entscheidet wiederum der sogenannte „Gemeinsame Bundesausschuss“. Dieser ist zwar vom Gesetzgeber beauftragt, auf die Entscheidungen wirkt „die Politik“ jedoch nicht unmittelbar ein. Das Gremium setzt sich zusammen aus Vertretern der Kostenträger (also der gesetzlichen Krankenkassen), der Leistungserbringern (Krankenhäusern und Ärzten) sowie drei unparteiischen Mitgliedern. Damit soll erreicht werden, dass Leistungen nur dann übernommen werden, wenn deren diagnostischer oder therapeutischer Nutzen besteht und die Notwendigkeit sowie deren Wirtschaftlichkeit nachgewiesen ist. Der unmittelbare politische Einfluss wird auch hier vermieden, damit diese Entscheidungen nicht für Wahlkämpfe genutzt werden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen die Entscheidungsverfahren für die Zulassung und Kostenübernahme von Arzneimitteln und medizinischen Behandlungen nachvollziehbar erklären. Helfen kann hier allenfalls eine gesetzliche Regelung auf Regierungsseite. Da meine Partei seit der letzten Wahl nicht mehr der Regierung angehört, kann ich hier als Oppositionspolitiker leider nicht weiterhelfen.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Kollegin dennoch alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Grundmann

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