(...) die "deutsche(n) Staatsangehörige(n)". Damit dürfte die Verwendung des Begriffes "deutsch" auf die Personalausweisfrage nach der Staatsangehörigkeit zutreffend sein. Das Staatvolk ist auch gemeint, wenn bei Gerichtsurteilen in Deutschland die Eingangsformel "Im Namen des Volkes" gesprochen wird. (...)
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