
(...) Die Aufnahme der Schuldenbremse ins Grundgesetz wird – davon bin ich überzeugt – Bund und Länder mehr als bisher zu strikter Haushaltsdisziplin anhalten, zumal ein Stabilitätsrat geschaffen werden soll (bestehend aus dem Bundesfinanzminister und den Länderfinanzministern), dem die Aufgabe zukommt, die neue Schuldenpolitik zu überwachen. (...)