
(...) Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion war es ein großer Erfolg, die Schuldenbremse nach langen Verhandlungen im Mai 2009 im Bundestag - auch gegen Widerstände aus den Reihen des damaligem Koalitionspartners SPD - durchzusetzen und schließlich im Grundgesetz zu verankern. Für diese Grundgesetzänderung benötigte man schließlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit. (...)