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Norbert Geis
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Frage von Günter F. •

Frage an Norbert Geis von Günter F. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Geis,

vor einiger Zeit habe ich Sie auf das Problem der Kreditverkäufe aufmerksam gemacht. Zwischenzeitlich liegt mir der Gesetzesentwurf vor. Dieser ist völlig unzureichend und hilft den amerikanischen Wucherern über deutsche Immobilien im Zwangsversteigerungsverfahren riesige Gewinne zu erzielen.
Insbesondere dass der Betroffene auf das Schadenersatzverfahren zurückgeworfen wird ist schlicht eine ungeheuere und bodenlose Infamie. Wie soll ein Schadensersatz gegenüber Wucherern die Ihren Sitz u.U. auf Cayman Islands haben von einem deutschen Häuslebauer durchgesetzt werden.
Da es bei diesem Geschäft um Milliarden geht stellt sich bei einem derartigen Gesetzentwurf - in dem auch in keiner Weise der Übergang der Zweckerklärung geregelt ist - die Frage nach der Redlichkeit der beteiligten Abgeordneten.

Mit freundlichen Grüßen
Günter Frey ( Wirtschaftsprüfer)

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Frey,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Es ging uns um die Sicherung des Kreditnehmers. Jetzt kann der Kreditnehmer die Sicherungsabrede, die er bei der Bestellung der Grundschuld mit seiner Bank getroffen hat, auch dem neuen Gläubiger gegenüber geltend machen, selbst wenn dieser die Sicherungsabrede nicht kennt. Es gibt aber insoweit keinen Schutz des des guten Glaubens.

Mit freundlichen Grüßen