
(...) bei der von Ihnen geschilderten Problematik handelt es sich nicht um eine Frage der Auslegung des Gesetzes oder sonst eine Frage, die den Gesetzgeber (Bundestag) unmittelbar betrifft. Klar ist, dass die tatsächlich zu Recht gezahlten Zusatzbeiträge komplett steuerlich berücksichtigt werden. (...)