(...) Allerdings habe ich auch nie die von Ihnen aufgeworfene Frage gestellt. Sie hat für mich auch keinen praktischen Nutzen, weil ich keinen Bedarf habe, Anscheinswaffen oder andere Gegenstände, deren Führen nach § 42 a WaffG verboten ist, doch zu führen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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