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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Wolfgang B. •

Frage an Norbert Brackmann von Wolfgang B.

Sehr geehrter Herr Brackmann,

können Sie mir als Jurist Ihr Abstimmungsverhalten erklären?

Der o.a. Einsatz der Bundeswehr ist weder durch das Grundgesetz noch völkerrechtlich legitimiert.

Es handelt sich um einen Angriffskrieg in den Sie die Bundeswehr mit Ihrer Zustimmung führen.

Als früherer Soldat bin ich über das Verhalten der Bundesregierung erschüttert.

Wollen Sie unser Volk nach zwei Weltkriegen wieder in ein Chaos führen?

Das Grußwort bleibt mir im Hals stecken.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Baselt,

vielen Dank für Ihre E-Mail zum Einsatz der Bundeswehr gegen den Islamischen Staat (IS) in Syrien.

Ich habe für den Einsatz der Bundeswehr in Syrien gestimmt, weil die Anschläge von Paris einen Angriff auf unsere gesellschaftlichen Werte darstellen. Auch zwei deutsche Staatsbürger wurden dabei getötet. Der Islamische Staat (IS) will der Welt eine pseudo-religiöse Terrorherrschaft aufzwingen. Dabei kennt der IS kein Tabu. Der IS stellt aufgrund seiner Gewaltideologie, seiner terroristischen Handlungen, seiner anhaltenden schweren, systematischen und ausgedehnten Angriffe auf Zivilpersonen sowie seiner Anwerbung und Ausbildung ausländischer Kämpfer eine Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar. Um diesem gefährlichen Treiben ein Ende zu bereiten, muss der IS an seiner Quelle bekämpft werden. Dem IS muss mit den Mitteln, die der freien Welt zur Verfügung stehen, ein Ende bereitet werden.

Rechtsgrundlage des Einsatzes ist Artikel 24 Absatz 2 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen (Recht auf kollektive Selbstverteidigung). Die Vereinten Nationen sind ein System kollektiver Sicherheit im Sinne unseres Grundgesetzes. Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 ist anerkannt, dass ein Staat sich (auch mithilfe anderer Staaten) gegen Angriffe eines internationalen Terrornetzwerkes verteidigen darf.

Für die Ausübung des Selbstverteidigungsrechtes ist es nicht erforderlich, dass stets eine ausdrückliche Sicherheitsresolution nach Kapitel VII der VN-Charta vorliegt. Ansonsten wäre die Bestimmung des Artikels 51 der VN-Charta überflüssig. Das Selbstverteidigungsrecht besteht vielmehr so lange, bis es dem Sicherheitsrat gelingt, mittels einer Kapitel-VII-Resolution die internationale Sicherheit wiederherzustellen. Dies ist bislang nicht erfolgt.

Verstärkende Legitimationswirkung für die Ausübung des kollektiven Selbstverteidigungsrechts entfaltet die Sicherheitsresolution 2249. Sie ist zwar keine Resolution nach Kapitel VII der VN-Charta. Sie stellt aber mit den Formulierungen des Kapitel VII fest, dass der IS eine Bedrohung für den Frieden und die internationale Sicherheit ist. Daher ruft der Sicherheitsrat die Staaten auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Terrorakte des IS zu verhindern.

Ergänzend stützt sich der Einsatz auf die EU-Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrages. Auf dem Treffen des Rates der EU-Verteidigungsminister in Brüssel am 17. November 2015 haben alle Mitgliedstaaten einhellig den französischen Antrag nach Artikel 42 Absatz 7 EU-Vertrag unterstützt und ihren Beistand zugesichert.

Frankreich hat darum gebeten, den Kampf gegen den IS mit RECCE-Aufklärungstornados zu unterstützen. Das sind die modernsten Aufklärungsflugzeuge, die es derzeit weltweit gibt. Sie können gestochen scharfe Bilder aufnehmen und diese in Echtzeit übertragen. Damit wird eine zielgenaue Bekämpfung des IS ermöglicht. Die Daten stehen ausschließlich den NATO-Mitgliedstaaten zur Verfügung und davon auch nur denjenigen, die tatsächlich Einsätze gegen den IS fliegen. Bevor die Daten weitergegeben werden, prüfen Deutsche Offiziere, wer auf welche Daten zugreifen kann.

Der Einsatz der Bundeswehr stellt keinen Angriff auf Syrien und das syrische Volk dar. Der Beitrag der Bundeswehr dient dem Kampf gegen den Terrorismus im Rahmen der Allianz gegen den IS. Er ist eingebettet in einen breiten politischen Ansatz, der von der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft getragen wird und politische, humanitäre und militärische Ebenen hat. Ziel ist es, den IS einzudämmen und Syrien und den Irak so zu stabilisieren, dass alle Bevölkerungsgruppen angemessen eingebunden werden. Auf internationaler Ebene soll durch nachhaltige diplomatische Bemühungen eine nachhaltige politische Befriedung Syriens und der Region erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Brackmann