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Norbert Brackmann
CDU
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Frage von Sebastian L. •

Frage an Norbert Brackmann von Sebastian L. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Brackmann,

am 02.07.2015 haben Sie gegen den Antrag der Linken, gegen die Genehmigung von Subventionierung eines AKW-Neubaus der Electricité de France (EdF) im englischen Hinkley Point (Block C) durch die EU-Kommission zu klagen, gestimmt. Warum? Kennen Sie nicht die für die Ewigkeit entstehenden Probleme durch die Erzeugung von Atommüll? Wie rechtfertigen Sie ihren Kindern und Enkeln, den nachfolgenden Generationen gegenüber die unlösbaren Probleme des radioaktiven Abfalls noch zu befördern? Kennen Sie die Dokumentation "Into Eternity" ? Vielleicht nehmen Sie sich die Zeit diese einzigartige Doku anzusehen. Sie finden sie hier : https://vimeo.com/46222307

Wir alle sind für die Zukunft verantwortlich !

Mit freundlichem Gruß,
Sebastian Lindemann
Trittau / SH

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Linnemann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union kann gemäß Artikel 194 AEUV frei über seinen nationalen Energiemix entscheiden. Das ist ein Grundsatz europäischer Energiepolitik, auf den sich auch die Bundesregierung beruft und beim Ausstieg aus der Kernenergie für sich in Anspruch genommen hat. Zur nationalen Souveränität gehört dabei auch, inwieweit Kernkraftwerke durch nationale Förderung unterstützt werden. Diese energiepolitischen Maßnahmen müssen mit dem Binnenmarkt und dem Wettbewerbsrecht der EU vereinbar sein.

Beim britischen Kernenergieprojekt Hinkley Point (Block C) hat die Europäische Kommission die Vereinbarkeit mit EU-Beihilferecht nach Artikel 107 AEUV geprüft und diese bestätigt. Dies gilt es zu akzeptieren. Die Bundesregierung hat den Beihilfebeschluss der EU-Kommission zu Hinkley Point (Block C) eingehend rechtlich analysiert. Der Beschlusstext enthält keine beihilferechtlichen Aussagen, die nach Ansicht der Bundesregierung offensichtlich rechtsfehlerhaft sind, dass eine Nichtigkeitsklage erfolgversprechend wäre.

Insofern sehe ich keinen Handlungsspielraum und politischen Anlass in die nationale Entscheidungshoheit eines anderen EU-Mitgliedstaates einzugreifen. Aus den vorgenannten Gründen habe ich gegen den Antrag der Fraktion Die Linke gestimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Norbert Brackmann